19.12.2011
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes, wenn das Arbeitsverhältnis zum regelmäßigen Auszahlungszeitpunkt nicht mehr besteht. Damit wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung die Klage eines Arbeitnehmers ab, der Ende Juni 2010 aus dem Betrieb ausgeschieden war (Urteil vom 19.August 2011, Az.: 6 Sa 115/11).
Der Kläger hatte in den vergangenen Jahren jeweils im November des laufenden Jahres Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes erhalten. Sein Arbeitsvertrag enthielt keine Regelung zur Zahlung des Weihnachtsgeldes. Nach seinem Ausscheiden machte er das hälftige Weihnachtsgeld bei seinem Ex-Arbeitgeber geltend. Der wollte nicht zahlen, weil er meinte, es habe sich bei dem Weihnachtsgeld um eine freiwillige Leistung gehandelt, die nur gezahlt würde, wenn das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch bestünde.
Das LAG gab ihm Recht. Aus dem Zeitpunkt der bisherigen Weihnachtsgeldzahlungen - jeweils im November - ergebe sich, dass die Auszahlung davon abhängig sei, dass sich der Arbeitnehmer zu diesem Termin noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde. Sinn und Zweck des Weihnachtsgeldes sei es, anstehende Mehraufwendungen zu honorieren, so die Richter. Daneben solle der Arbeitnehmer auch zu zukünftiger Betriebstreue angehalten werden. Der Anspruch entstehe deshalb als Vollanspruch im November.
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