Arbeitsrecht Urteile 2015 |
02.01.2015
Seit gestern gilt in Deutschland mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) erstmals ein allgemeiner, flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Es gibt einige Ausnahmen und die Berechnung ist noch nicht in allen Punkten eindeutig. Der Mindestlohn wird zukünftig regelmäßig angepasst, um der wirtschaftlichen Entwicklung zu folgen.
Arbeitgebern drohen empfindliche Geldbußen, wenn sie sich nicht an die neuen Regeln halten, die durch den Zoll überwacht werden. Hinzu kommen Aufzeichnungspflichten, um Missbrauch zu vermeiden.
Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, die zu einer Unterschreitung der Mindestlohngrenze führt, ist nichtig. Auch eine Ausschlussklausel, die eine Geltendmachung des Mindestlohnes innerhalb einer bestimmten Frist vorsieht, wäre unwirksam.