05.06.2014
Für Online-Händler in ganz Europa gelten ab dem 13. Juni 2014 neue Regelungen. Dies betrifft z. B. das Widerrufsrecht oder die Informationspflichten. Änderungen im Widerrufsrecht:
- Widerrufsfrist von 14 Tagen; der Widerruf muss nicht mehr nur in Textform, sondern kann auch telefonisch erklärt werden
- Kunde muss die Rücksende-Kosten tragen, es sei denn der Verkäufer übernimmt sie freiwillig
- Kunde muss zusätzlich ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden
Der Online-Händler muss dem Kunden die Kosten der Hinsendung erstatten, wenn dieser widerruft. Das sind die Versandkosten, die für den Kunden zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Der Verkäufer ist aber nur verpflichtet, die Versandkosten in Höhe der von ihm angebotenen, günstigsten Standardlieferung zu erstatten.
Falls der Käufer also z. B. eine teurere Express-Lieferung ausgewählt hat, muss der Verkäufer ihm diese Zusatzkosten nicht ersetzen. Bei den Rücksendekosten fällt die sog. 40 Euro Klausel weg. Die Klausel ermöglichte es dem Händler, die Kosten der Rücksendung bei Waren im Wert bis zu 40 Euro auf den Käufer zu übertragen. Ab sofort muss der Käufer immer die Kosten der Rücksendung tragen. Dies gilt unabhängig vom Warenwert. Dem Händler steht es aber frei, diese Kosten z. B. freiwillig zu übernehmen. Der Online-Händler muss dem Kunden ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Der Kunde muss es aber nicht nutzen. Der Kunde kann auch weiterhin per E-Mail, Fax, Brief oder Telefon den Vertrag widerrufen. Die neue Muster-Widerrufsbelehrung muss ab dem 13. Juni 2014 im Online-Shop angezeigt werden. Es gibt keine Übergangsfrist. Nach diesem Datum können veraltete Widerrufsbelehrungen abgemahnt werden.
Widerrufsbelehrung für einen Internetshop ›