25.11.2009
Am 1. Dezember 2009 ersetzt das Batteriegesetz die Batterieverordnung. Die Hinweispflichten für den Online-Händler bleiben aber nahezu unverändert. Wer als Unternehmer Batterien, Akkus oder batteriebetriebene Geräte (z.B. Uhren) an Verbraucher verkauft, muss diese auf die gesetzliche Rückgabepflicht hinweisen. Batterien gehören nicht in den normalen Hausmüll, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Die Entsorgung obliegt dem Händler.
Im Online-Handel muss der Kunde darauf hingewiesen werden, dass er die entleerten Batterien am Versandlager des Verkäufers zurückgeben kann. Die Rückgabe muss für den Kunden unentgeltlich sein. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Händler aber nicht verpflichtet, dem Kunden eventuell angefallene Versandkosten für die Rücksendung zu erstatten. Diese Frage muss ggf. gerichtlich geklärt werden.
Wer als Händler seiner Hinweispflicht nicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro belangt werden. Es besteht noch keine rechtliche Klarheit, ob dieser Verstoß auch von einem Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden kann.
Zubehör-/Ersatzteil-Kaufvertrag, vom Händler, neu vom Händler, neu
Handelsvertreter-Vertrag Bezirksschutz, Alleinvertretung
Kaufvertrag Händler an Verbraucher, Garantie, keine Ratenzahlung
Anhänger/Auflieger-Kaufvertrag von Privat, beschädigt
Kaufvertrag Händler an Verbraucher, Garantie, Ratenzahlung
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