Wirtschaftsrecht Urteile 2016 |
24.03.2016
Am 1. April 2016 tritt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Damit werden Verbraucher künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Unternehmer können durch ihre Teilnahme an Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern, Kunden erhalten und sich positiv von der Konkurrenz abheben, so das Bundesjustizministerium (BMJV) in einer Pressemitteilung.
Dazu der Bundesjustizminister: ''Schlichtungen bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einfachen und risikolosen Weg, ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen. Wir schaffen die Möglichkeit, ohne den Aufwand und das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses schnell und einfach zu seinem Recht zu kommen. Eine erfolgreiche Schlichtung bietet die Chance, dass trotz eines Streits eine Kundenbeziehung intakt bleibt. Mit den Schlichtungsstellen verbessern wir die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher.''
Die Regelungen im Überblick:
(Quelle: PM des BMJV)