27.08.2010
Nach den erfolgreichen Modellversuchen in einigen Bundesländern, wird es den Führerschein mit 17 ab dem 1. Januar 2011 dauerhaft bundesweit geben. Vom Bundeskabinett wurde der Gesetzentwurf zum "Begleiteten Fahren" gebilligt, er bedarf nun noch der Zustimmung von Bundesrat und Bundestag.
Jugendliche mit 16,5 Jahren können mit dem Fahrunterricht beginnen und erhalten, sobald sie 17 sind, den Führerschein. Ans Steuer darf der Fahranfänger aber nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszuverlässigen" Person. Verkehrszuverlässigkeit bedeutet: Die Person muss mindestens dreißig Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Daneben gilt für die Begleitperson eine 0,5 Promillegrenze und ein Drogenverbot.
Fährt der junge Fahrer ohne die Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu machen.
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