Verkehrsrecht Urteile 2015 |
12.03.2015
Das Landgericht Berlin (LG) hat die Klage eines Anwohners in der Nähe des Flughafens Berlin-Tegel gegen eine Airline auf Zahlung einer Entschädigung wegen Körperverletzung durch Fluglärm abgewiesen (Urteil vom 21. Januar 2015, Az.: 3 O 55/14).
Der Kläger hat geltend gemacht, er habe am 23. Januar 2011 den U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz verlassen und sei zur dort befindlichen Bushaltestelle gelaufen, als eine im Landeanflug befindliche Maschine der verklagten Airline einen sehr lauten Knall ähnlich einer Fehlzündung eines Autos verursacht habe. Dadurch seien bei ihm ein Schockzustand und eine Taubheit auf dem linken Ohr ausgelöst worden.
Der Kläger ist der Auffassung, die Fluggesellschaft hafte für die bei ihm eingetretenen Gesundheitsschäden. Insoweit sei ein Schmerzensgeld in einer Größenordnung von ca. 25.000 Euro gerechtfertigt. Das LG hat die Klage abgewiesen.
(Quelle: PM des LG)