28.07.2010
Das Bundesjustizministerium arbeitet zurzeit an einer Reform, um die Rechte unverheirateter Väter zu stärken. Diese Initiative wird durch das Parlament gestärkt, das im Herbst einen Gesetzesentwurf dazu erstellen möchte. Hauptpunkt der Reform ist, dass ab der Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht bestehen soll, es sei denn die Mutter widerspricht.
Bisher hatte die Mutter bei unverheirateten Paaren das alleinige Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht konnte gegenüber dem Jugendamt formlos erklärt werden, wozu die Zustimmung der Mutter notwendig war. Diese Vorgehensweise hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bereits im Jahre 2009 gerügt und als Verstoß des Diskriminierungsverbotes in der Europäischen Menschenrechtskonvention gewertet.
Widerspricht die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht, muss das Gericht darüber entscheiden, ob ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht bestehen soll. Anhaltspunkt für die Richter soll das Kindeswohl sein.
Trennungsvereinbarung elterliche Sorge und gewöhnlicher Aufenthalt
Ehevertrag, Partnerschaftsehe vor der Ehe, Gütertrennung
Trennungsvereinbarung, Kindesunterhalt Aufenthalt: Mutter/Unterhalt:
Betreuungsverfügung eingeschränkte Aufgabenbereiche
Ehevertrag vor der Ehe, Zugewinngemeinschaft abgewandelt
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