Familienrecht Urteile 2014 |
13.03.2014
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus seinem Urteil vom 19. Februar 2013 umgesetzt werden.
In dem Urteil hatte das BVerfG das Verbot der Annahme eines bereits adoptierten Kindes durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gewertet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
Das Gericht hatte in seiner Urteilsbegründung betont, dass Lebenspartner ebenso wie Partner in einer Ehe in dauerhafter rechtlicher Bindung für das Wohl des Kindes sorgen können; das Kindeswohl stehe der Sukzessivadoption nicht entgegen, sondern spreche im Gegenteil sogar dafür, diese zu ermöglichen.
Das neue Gesetz sieht nunmehr vor, dass ein adoptiertes Kind vom Lebenspartner des zunächst Annehmenden adoptiert werden darf - so wie es auch Eheleuten bereits seit langem schon möglich ist.
(Quelle: PM des Bundesjustizministeriums)