Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus klärt auf
Das Pflegezeitgesetz ist zwar recht kurz, die Regelungen haben es aber in sich: Freistellung, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz. Erfahren Sie mehr im Hintergrundartikel
Mit den Mustervorlagen von janolaw bekommen Sie die Pflegezeit in den Griff - mit ausführlichen Erläuterungen.
Rechtsanwältin Sabine Heusinger-Burger klärt die wichtigsten Streitfragen
1. Pflegezeit können nur diejenigen Beschäftigten in Anspruch nehmen, die ihre nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen wollen. Müssen die Parteien auch zusammen in einem Haushalt wohnen?
2. Pflegezeit kann man maximal sechs Monate in Anspruch nehmen. Kann ich diese Pflegezeit aufteilen, also z.B. zunächst nur drei Monate nehmen und weitere drei Monate dann im Folgejahr?
3. Im PflegeZG werden die nahen Angehörigen ausdrücklich genannt, z.B. die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft. Ist diese Aufzählung vollständig?
4. Wenn ich jetzt ankündige, dass ich in einigen Monaten meinen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen möchte, genieße ich dann ab dieser Mitteilung bereits den Sonderkündigungsschutz?
5. Was muss ich im Verhältnis zu meinem Arbeitgeber unbedingt beachten?
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Sie wollen das mal genau nachlesen? Kein Problem. Hier finden Sie das Pflegezeitgesetz im Wortlaut. Acht Paragrafen, die im Pflegefall sehr hilfreich sein können.
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