Wenn Sie nichtvertragliche Schadenersatzforderungen geltend machen. Wenn Sie sich mit dem Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern gerichtlich auseinandersetzen. Oder bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Wenn es für Sie als Arbeitgeber um arbeitsrechtliche Konflikte geht oder Sie sich disziplinar- oder standesrechtlich verantworten müssen.
Wenn Sie privat Schadenersatz fordern, es Ärger gibt mit Reisen oder Kaufverträgen. Wenn man Ihnen privat eine fahrlässige Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorwirft. Wenn Sie vor Finanz- oder Sozialgerichten Ihre privaten Interessen vertreten müssen. Oder Sie in privaten nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsgerichten streiten. Außerdem, wenn Sie Opfer einer Gewaltstraftat werden und vor Gericht als Nebenkläger auftreten. Lebenspartner und mitversicherte Kinder sind auch arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer geschützt.
Ob es um Ihren Firmen-Fuhrpark oder den Privatwagen geht, wir sichern Sie und Ihre Fahrer rechtlich ab. Wenn Sie nach einem Unfall Schadenersatz fordern, die Autowerkstatt pfuscht oder wenn Sie zum Beispiel einen Bußgeldbescheid für ungerechtfertigt halten. Auch wenn Ihnen der Führerschein entzogen wird oder Sie sich gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Straftat verteidigen müssen.
Sie genießen Rechtsschutz als Eigentümer oder Mieter einer selbst bewohnten Wohneinheit und einer selbst genutzten Gewerbeeinheit. Als Mieter zum Beispiel bei Auseinandersetzungen um Nebenkosten oder Kündigung. Als Eigentümer zum Beispiel in Grundbuchfragen oder bei Konflikten mit dem Finanzamt. Oder auch, falls es mal Streit mit Nachbarn gibt.
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