Wenn Sie privat Schadenersatzansprüche durchsetzen müssen, zum Beispiel nach einem ärztlichen Kunstfehler oder einem Verkehrsunfall.
Bei Streit aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen, also privatrechtlichen Verträgen, zum Beispiel über Haushaltsgeräte, Urlaubsreisen oder mit Handwerkern.
Wenn es vor dem Finanzgericht zum Beispiel um Einkommen- oder Erbschaftsteuer geht.
Bei gerichtlichen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern, zum Beispiel wegen der gesetzlichen Rente oder Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wegen Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft, der Pflegeversicherung und dem Arbeitsamt.
Wenn man Sie einer fahrlässigen Straftat beschuldigt, zum Beispiel einer fahrlässigen Körperverletzung.
Wenn man Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorwirft, zum Beispiel Umweltverschmutzung oder Lärmbelästigung.
Wenn Sie zum Beispiel unsicher sind, ob Sie ein Erbe annehmen sollen oder ob für Sie ein Ehevertrag in Frage kommt.
Bei verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen vor deutschen Verwaltungsgerichten, zum Beispiel in Fragen zur Wehrpflicht und bei Schulangelegenheiten.
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