Mit dem Arbeitgeber zum Beispiel wegen Kündigung, Sonderzahlungen, Urlaub, Abmahnung, betrieblicher Altersversorgung oder Beihilfeleistungen. Hier besteht eine Wartezeit von 3 Monaten.
Bei Prozessen mit der Berufsgenossenschaft, zum Beispiel wegen Invaliditätsgrad oder Rente nach einem Arbeitsunfall.
Wenn man Sie als Arbeitnehmer einer fahrlässigen Straftat beschuldigt.
Wenn man Ihnen als Arbeitnehmer eine Ordnungswidrigkeit vorwirft, zum Beispiel bei Verstößen gegen Umweltschutzgesetze oder Unfallverhütungsvorschriften.
Bei drohenden Disziplinarverfahren als Beamter oder bei Standesrechts-Problemen, zum Beispiel als Arzt.
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