Ebenfalls im Leistungsumfang enthalten sind: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Rahmen des so genannten Täter-Opfer-Ausgleiches sowie, wenn Sie infolge der Gewaltstraftat dauerhafte Körperschäden erlitten haben, die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz.
Im Opferschutz werden Rechtskosten bis zu 300.000 Euro übernommen – und zwar direkt (ohne Wartezeit).
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