Sie genießen Rechtsschutz als Eigentümer oder Mieter einer selbst bewohnten Wohneinheit. Wenn es um Ihre Interessen als Mieter geht, zum Beispiel bei Mieterhöhung, Nebenkosten, Kündigung, Räumungsklage oder wenn Sie als Eigentümer betroffen sind, zum Beispiel bei einem Streit mit Grundstücksnachbarn etwa wegen Lärmbelästigung. Hier besteht eine Wartezeit von drei Monaten.
Wenn es vor dem Finanz- oder Verwaltungsgericht um laufende Gebühren und Abgaben (zum Beispiel Grundbesitzabgaben) geht, die Sie entrichten sollen. Diese Leistungen gelten für eine selbst bewohnte Wohneinheit.
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