Muster für ein Schreiben, mit dem gegen eine Verwarnung vorgegangen werden kann. Die Verwaltungsbehörde kann bei Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Vorschriften den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben, wenn eine geringfügige Ordnungswidrigkeit vorliegt. Dies gilt z.B. bei Parkverstößen ("Knöllchen").
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Das Verwarnungsverfahren ist in den §§ 56 ff. des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) geregelt. Es soll eine schnelle und einfache Verfahrenserledigung durch die Vermeidung des förmlichen Bußgeldverfa...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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