Dieser Vertrag regelt den privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens unter Berücksichtigung des Verkäuferinteresses. Mit diesem Vertrag wird der Verkäufer gegenüber dem Käufer von seiner Sachmängelgewährleistungspflicht befreit.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum dafür einzustehen hat, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war bzw. nur die bekannten oder bei einem Gebrauch...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

Umfassend
Inkl. ausführlicher rechtlicher Erläuterungen

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