Vollmacht - Innenvollmacht und Außenvollmacht |
Die Vollmacht gibt es in verschiedenen Formen: Sie kann als Spezialvollmacht, also für ein bestimmtes Rechtsgeschäft oder als Generalvollmacht für alle Rechtsgeschäfte, bei denen eine Stellvertretung zulässig ist, erteilt werden.
Auch im Arbeitsrecht ist eine Stellvertretung möglich. Eine Kündigung darf z. B. nicht von jedem beliebigen Mitarbeiter des Arbeitgebers ausgesprochen werden, sondern nur von einem wirksam Bevollmächtigten.
Auch im Familienrecht ist eine Stellvertretung grundsätzlich möglich. Ausgenommen sind nur höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie die Eheschließung oder die Vaterschaftsanerkennung.
Auch in Wohnungseigentumsangelegenheiten spielt die Vollmacht eine große Rolle. So kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Vertreter zur Eigentümerversammlung schicken, der dann auch in seinem Namen abstimmen kann.
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