Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Der Vergleich ist ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Legaldefinition gemäß § 779 Abs. 1 BGB...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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