Mit einem Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (dem sog. Hauptschuldner) dazu, für die Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen, also für sie zu bürgen.
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Mit einem Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (dem sog. Hauptschuldner) dazu, für die Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen, also für sie zu bürgen... Erläuterung einblenden
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