Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Mit einem Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (dem sog. Hauptschuldner) dazu, für die Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen, also für sie zu bürgen...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

Umfassend
Inkl. ausführlicher rechtlicher Erläuterungen

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