Bei der Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) handelt es sich um eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei. Die relevanten Daten sammelt die Schufa zum größten ... Erläuterung einblenden
Bei der Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) handelt es sich um eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei. Die relevanten Daten sammelt die Schufa zum größten Teil nicht selbst, sondern sie erhält diese von ihren Vertragspartnern, z.B. Banken, Telekommunikationsunternehmen, Versandhandel. Hauptaufgabe der Schufa ist daher die Datenspeicherung und die Beantwortung von Anfragen ihrer Vertragspartner zur Kreditwürdigkeit eines Kunden. Bei einer negativen Auskunft (z.B. gegen den Kunden laufen gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen), wird z.B. das Telekommunikationsunternehmen mit dem Kunden keinen Handyvertrag abschließen. Der Kunde hat oft keine Kenntnis darüber, dass überhaupt Daten über ihn bei der Schufa gespeichert sind und wird dann von der Verweigerung des Vertragsschlusses überrascht.
Das Gesetz gibt den Betroffenen mit § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten. Damit soll es den Kunden ermöglicht werden, unrichtig oder unzulässig gespeicherte Werte berichtigen bzw. löschen zu lassen. Die Schufa speichert insbesondere Daten über die Art des jeweiligen Geschäfts (z.B. Kredit- und Leasingverträge), über offene Forderungen, ob eine eidesstattliche Versicherung abgegeben worden ist etc. Daneben teilt die Schufa ihren Vertragspartnern auch einen sog. Scorewert mit. Anhand von Scorewerten wird die Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall prognostiziert. Sie haben die Möglichkeit, der Berechnung eines Scorewertes zu widersprechen. Sie werden dann über mögliche Folgen der Nichtermittlung des Scorewertes informiert. Wollen Sie an Ihrem Widerspruch festhalten, müssen Sie dies noch einmal ausdrücklich gegenüber der SCHUFA bestätigen, um endgültig zu erreichen, dass kein Scorewert errechnet und weitergegeben wird.
Am 1. April 2010 sind Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten, die die Tätigkeit von Auskunfteien und ihrer Vertragspartner sowie das Scoring neu regeln. Das Auskunftsrecht der Verbraucher wurde erweitert. Verbraucher können jetzt einmal im Jahr eine kostenlose schriftliche Übersicht zu ihren SCHUFA-Daten erhalten. Dadurch sollen Verbraucher leichter kontrollieren können, welche Informationen über sie gespeichert und ggf. an Dritte weiter gegeben werden.
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