Zunächst sollte festgestellt werden, welche Vertragslaufzeit vereinbart wurde, d.h. wie lange der Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter noch läuft. Viele Handy-Provider bieten Langzeitverträge (nic... Erläuterung einblenden
Zunächst sollte festgestellt werden, welche Vertragslaufzeit vereinbart wurde, d.h. wie lange der Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter noch läuft. Viele Handy-Provider bieten Langzeitverträge (nicht Prepaid-Karte) mit einer Laufzeit von 24 Monaten an.
Es ist sehr wichtig für eine wirksame Kündigung, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. Wie lang diese Kündigungsfrist im Einzelnen ist, können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen oder bei Ihrem Anbieter erfragen. Üblicherweise wird eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart, d.h. Sie müssen spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Die meisten Anbieter verlängern den Handy-Vertrag automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, so dass es empfehlenswert ist, möglichst frühzeitig die Kündigung zu erklären.
Zu Ihrer Kontrolle und Sicherheit wird durch das Muster eine schriftliche Bestätigung des Anbieters über die erfolgte Kündigung angefordert.
Die Kündigungsbestätigung des Mobilfunkanbieters sollten Sie gut aufheben. Sie dient erstens als Nachweis, dass der Mobilfunkvertrag wirksam gekündigt wurde und somit der Vertrag mit Ablauf der Vertragslaufzeit ordnungsgemäß beendet worden ist. Zweitens brauchen Sie die Kündigungsbestätigung Ihres alten Anbieters, wenn Sie zu einem neuen Mobilfunkanbieter wechseln und Ihre alte Telefonnummer behalten möchten (sog. "Rufnummernportierungsauftrag"). Bei Abschluss eines neuen Handy-Vertrages haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass Ihre alte Mobilfunknummer in den neuen Handy-Vertrag übernommen wird, egal bei welchem Anbieter Sie vorher waren. Dieser Service der Rufnummernportierung ist jedoch meist kostenpflichtig.
Wird der Handyvertrag gekündigt, stellt sich die Folgefrage, was mit der SIM-Karte passieren soll. Bei einigen Providern findet sich zumeist in den AGB geregelt, dass die SIM-Karte binnen einer gewissen Frist nach Vertragsende zurückgesandt werden muss. Sollte eine solche Regelung in Ihrem Vertrag enthalten sein, empfiehlt es sich, die Rücksendung der SIM-Karte innerhalb der Frist mittels Einschreibens mit Rückschein vorzunehmen. Lässt sich dem Vertrag keine Regelung zur Rücksendung der SIM-Karte entnehmen, führt dies aber nicht automatisch dazu, dass Sie die SIM-Karte vernichten dürfen. Die Karte steht nämlich nach wie vor im Eigentum des Providers, über das nur dieser verfügen kann. Es ist daher zu empfehlen, den Provider zu kontaktieren und abzuklären, was Sie mit der Karte machen sollen. Gelingt dies nicht, sollten Sie auch in diesem Fall die SIM-Karte mittels eines Einschreibens mit Rückschein an den Provider zurücksenden.
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