Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Wer mit seiner Telefonabrechnung nicht einverstanden ist, kann sie beanstanden. Die Einwände müssen innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Abrechnung gegenüber dem Rechnungssteller geltend gemacht ...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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