Mietrecht Urteile 2013 |
22.04.2013
Kann ein Vermieter verpflichtet sein, seinem Mieter die Erlaubnis zu erteilen, in der Mietwohnung Musikunterricht zu erteilen? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung zu befassen.
Um folgenden Fall ging es: Die Mutter des Beklagten hatte vom klagenden Vermieter eine Wohnung angemietet. In die war 2006 auch der Beklagte eingezogen, um seine Mutter zu pflegen. Als diese starb, erklärte der Beklagte dem Kläger gegenüber, dass er in das Mietverhältnis eintrete.
Daraufhin kündigte der Kläger das Mietverhältnis außerordentlich innerhalb der vom Gesetz für diesen Fall vorgesehenen Monatsfrist. Begründung: Der Beklagte habe jahrelang ohne seine Erlaubnis in der Wohnung Gitarrenunterricht erteilt. Wegen des Lärms sei es auch bereits zu Streitigkeiten mit den anderen Mietern gekommen.
Der BGH gab mit Urteil vom 10. April 2013 (Az.: VIII ZR 213/12) seiner Räumungsklage statt. Der BGH bekräftigte seine Rechtsprechung, wonach der Vermieter in reinem Wohnraum freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten, die nach außen in Erscheinung treten, ohne entsprechende Vereinbarung nicht dulden muss. Der Vermieter könne zwar im Einzelfall nach Treu und Glauben verpflichtet sein, diese Erlaubnis zu erteilen, wenn die geplante Nutzung die anderen Mieter nicht mehr stört als eine übliche Wohnnutzung.
Im Fall hatte der Beklagte allerdings nach eigenen Angaben an drei Tagen in der Woche für zwölf Schüler Gitarrenunterricht erteilt, weshalb der Vermieter die Nutzung nicht erlauben musste. Die Kündigung durch den Kläger war deshalb wirksam.
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