Mietrecht Urteile 2016 |
29.12.2016
Am 1. November 2015 trat ein neues Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Vermieter mussten danach neuen Mietern eine Einzugsbestätigung ausstellen, mit der diese sich dann beim Einwohnermeldeamt anmelden konnten. Eine Bestätigung vom Vermieter erhielt auch der Mieter, der aus der Wohnung auszog. Beides sollte innerhalb von zwei Wochen geschehen, andernfalls drohten Bußgelder.
Seit dem 1. November 2016 wurde die Pflicht zur Ausstellung einer Auszugsbestätigung aber wieder abgeschafft. Ab jetzt muss nur noch der Einzug bestätigt werden. Grund für die Änderung ist die Überlegung, dass zwei Bestätigungen nicht erforderlich sind, denn wer auszieht, zieht auch wieder irgendwo ein.