Wirtschaftsrecht Urteile 2012 |
28.05.2012
Wer über die Auktionsplattform eBay eine Vielzahl von Artikeln verkauft, muss unter Umständen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen - auch wenn er bei eBay angibt, dass es sich um Privatverkäufe handelt. So lautet das Fazit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. April 2012 (Az.: V R 2/11).
Im Fall hatte ein Ehepaar über mehrere Jahre bei eBay Gegenstände in unterschiedlichsten Produktgruppen verkauft. In den Jahren 2002 bis 2005 erzielten sie damit Erlöse von jeweils - teils deutlich - über 20.000 Euro. Bei der Einstellung der Angebote hatten sie angegeben, dass es sich um Privatverkäufe handelt. Die Erlöse tauchten weder in der Einkommenssteuererklärung des Ehepaars auf noch hatten die beiden eine Umsatzsteuererklärung abgegeben.
Als das Finanzamt im Rahmen einer Steuerfahndung auf die Verkäufe aufmerksam wurde, erließ es für die Jahre 2003 bis 2005 Umsatzsteuerbescheide. Gegen diese Bescheide klagte das Ehepaar - zunächst vor dem Finanzgericht (FG), dann in der Revision vor dem BFH.
Der BFH stellte zunächst fest, dass es für die Beurteilung, ob eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorliegt, auf die Gesamtumstände des Einzelfalls ankomme. Dabei seien verschiedene, nicht abschließend festgelegte Kriterien zu würdigen, die für oder gegen eine Nachhaltigkeit sprechen könnten. Diese Würdigung hätte die Vorinstanz hier zutreffend vorgenommen, so die obersten Finanzrichter.
Das FG hatte dabei vor allem auf den erheblichen Organisationsaufwand - u.a. Beschreibung der Artikel, Anfertigen von Bildern, Überwachung der Auktionen und der Zahlung und Versand der Artikel - abgestellt, den die Kläger betrieben hätten. Es habe sich deshalb um eine intensive, langfristige Verkaufstätigkeit unter Nutzung bewährter Vertriebsmaßnahmen gehandelt, die umsatzsteuerpflichtig war. Der BFH betonte schließlich, dass die von den Klägern gewählte Einordnung der Auktionen als Privatverkauf keine Rolle spielte: Wer die Merkmale für eine unternehmerische Tätigkeit erfülle, müsse sich auch entsprechend behandeln lassen.