Wirtschaftsrecht Urteile 2012 |
10.12.2012
Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen neu abgeschlossene Versicherungsverträge nicht mehr nach dem Geschlecht der Versicherungsnehmer differenzieren. So müssen z.B. die Tarife der privaten Krankenversicherungen ab diesem Stichtag geschlechtsunabhängig kalkuliert werden. Die neue Regelung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. März 2011 zurück. Die Luxemburger Richter hatten damals entschieden, die sog. Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 21. Dezember 2012 verpflichtend zu machen (Az.: C-236/09).
Versicherungen, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden, bleiben unverändert zu den bisherigen Konditionen bestehen. Nach dem 21. Dezember 2012 kann aus den alten Tarifen in einen Unisex-Tarif gewechselt werden. Der umgekehrte Wechsel ist dagegen nach der gesetzlichen Regelung nicht ohne weiteres möglich. Das bedeutet: Wer einen Unisex-Tarif abgeschlossen hat, kann nicht wieder in einen bisherigen Tarif wechseln, nur weil der günstiger ist.
Hinweis: Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2012 den Vermittlungsausschuss angerufen, so dass das Gesetz nicht - wie geplant - zum 21. Dezember 2012 in Kraft treten kann.