Wirtschaftsrecht Urteile 2013 |
14.01.2013
Erfinder in der EU werden bald in den Genuss eines einheitlichen Patentschutzes durch ein EU-Patent kommen, dessen Kosten vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen um bis zu 80% unter den bisherigen liegen sollen. Das EU-Parlament hat die bereits mit dem Rat der EU vereinbarten Maßnahmen am 11. Dezember 2012 angenommen.
Das EU-Patent wird automatisch in allen 25 teilnehmenden EU-Vertragsstaaten (ohne Spanien und Italien) gelten. Die Unterlagen der Patente werden auf Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung gestellt. Anträge müssen in einer dieser drei Sprachen eingereicht werden.
Liegt ein Antrag in einer anderen Sprache vor, muss eine Übersetzung in eine der drei Sprachen beigefügt werden. Die Übersetzungskosten werden kleineren und mittleren Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen in der EU vollständig erstattet.
Das EU-Parlament hat außerdem das Übereinkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts bestätigt. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2014 in Kraft treten.