05.06.2014
Online-Händler in ganz Europa müssen bis zum 13. Juni 2014 neue Regelungen umsetzen, die beispielsweise das Widerrufsrecht oder die Informationspflichten des Händlers betreffen. Änderungen im Widerrufsrecht sind zum Beispiel:
- eine EU-weit einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen; der Widerruf muss nicht mehr nur in Textform, sondern kann auch telefonisch erklärt werden
- der Kunde muss die Kosten der Rücksendung tragen, Alternativ: der Verkäufer kann die Rücksendekosten freiwillig selbst übernehmen
- dem Kunden muss zusätzlich ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden
Der Online-Händler muss im Fall des Widerrufs dem Kunden die Kosten der Hinsendung erstatten. Bei den Kosten handelt es sich um die Versandkosten, die für den Kunden zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Der Verkäufer ist aber nur verpflichtet, die Versandkosten in Höhe der von ihm angebotenen, günstigsten Standardlieferung zu erstatten. Falls der Käufer also z. B. eine teurere Express-Lieferung ausgewählt hat, muss der Verkäufer ihm diese Zusatzkosten nicht ersetzen.
Bei den Rücksendekosten fällt die sog. 40 Euro Klausel weg. Die Klausel ermöglichte dem Händler, die Kosten der Rücksendung bei Waren im Wert bis 40 Euro auf den Käufer zu übertragen. Stattdessen muss der Käufer ab sofort immer die Kosten der Rücksendung tragen - unabhängig vom Warenwert. Dem Händler steht es aber frei, diese Kosten z. B. aus Werbungsgründen freiwillig zu übernehmen. Der Online-Händler muss dem Kunden ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Dieser ist aber nicht zu dessen Nutzung verpflichtet. Er kann auch weiterhin per E-Mail, Fax, Brief oder Telefon den Vertrag widerrufen. Die neue Muster-Widerrufsbelehrung muss ab dem 13. Juni 2014 im Shop angezeigt werden, es gibt keine Übergangsfrist. Daher können nach diesem Datum veraltete Widerrufsbelehrungen abgemahnt werden.
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