06.11.2014
Die EU-Kommission hat am 30. Oktober 2014 ein Papier veröffentlicht, in dem Überlegungen zur Gestaltung eines einfacheren, wirksameren und betrugssichereren Mehrwertsteuersystems für den Binnenmarkt in der EU erläutert werden. Ziel ist die Schaffung eines ''endgültigen Mehrwertsteuersystems'', das das seit mehr als 20 Jahren in der EU geltende vorläufige und überholte System ersetzen soll.
Das künftige Mehrwertsteuersystem soll den Bedürfnissen der Wirtschaft im Binnenmarkt besser gerecht werden und weniger betrugsanfällig sein als das heutige System. Das Dokument der Kommission stützt sich auf ausführliche Beratungen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern und enthält fünf Optionen für die Gestaltung des künftigen Mehrwertsteuersystems:
- Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wohin die Gegenstände geliefert werden.
- Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wo der Kunde niedergelassen ist.
- Der Kunde - nicht der Lieferer - schuldet die Mehrwertsteuer, und besteuert wird dort, wo der Kunde niedergelassen ist (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft).
- Der Kunde - nicht der Lieferer - schuldet die Mehrwertsteuer, und besteuert wird dort, wohin die Gegenstände geliefert werden.
- Der Status quo wird beibehalten, allerdings mit einigen Änderungen.
Als der Binnenmarkt 1992 geschaffen wurde, war geplant, für den Handel innerhalb der EU ein Mehrwertsteuersystem einzuführen, das sich daran orientieren sollte, wie Gegenstände auf nationaler Ebene besteuert werden; damit sollte das Konzept einer wirklich grenzenlosen Union unterstützt werden. Damals war es jedoch aus politischen und technischen Gründen nicht möglich, ein EU-Mehrwertsteuersystem zu schaffen, das die Steuerpraxis in den Mitgliedstaaten (d.h. Besteuerung am Ursprungsort) widerspiegelt. Deshalb wurde ein Übergangssystem eingeführt, bis eine dauerhafte Mehrwertsteuerregelung auf Basis der Besteuerung am Ursprungsort eingeführt werden könnte.
Bei diesem, noch heute gültigem System sind grenzüberschreitende Lieferungen von Gegenständen in der EU von der Mehrwertsteuer befreit, während der EU-interne Erwerb im Mitgliedstaat des Erwerbs besteuert wird. Dieses System hat sich jedoch als betrugsanfällig und als hochkompliziert für grenzübergreifende Geschäfte erwiesen. Daher ist die Entwicklung eines neuen endgültigen Mehrwertsteuersystems, das auf die moderne Wirtschaft zugeschnitten ist und den EU-internen Handel begünstigt, eine wichtige Priorität für die Kommission.
Die Kommission wird nun eine eingehende Bewertung vornehmen, um festzustellen, welche Auswirkungen die einzelnen Optionen für die Unternehmen und die Mitgliedstaaten haben würden. Im Frühjahr 2015 wird sie auf der Grundlage ihrer Erkenntnisse das mögliche weitere Vorgehen erläutern.
(Quelle: PM der EU-Kommission)