Wirtschaftsrecht Urteile 2016 |
01.12.2016
Einmal im Jahr analysieren die europaweit zuständigen Behörden beim sog. ''Sweep'', ob verbraucherschützende Regelungen bei Online-Angeboten eingehalten werden. In Deutschland übernimmt das das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale). Die Ergebnisse des Sweep 2015 mit dem Schwerpunkt Kleidung, Schuhe und Möbel wurden nun vorgelegt.
Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: ''Der Sweep ist eine gemeinsame erfolgreiche Aktion aller EU-Mitgliedsstaaten. Hier nehmen wir als BMJV einzelne Angebote ganz genau unter die Lupe, um mögliche Verstöße gegen geltendes Recht zu identifizieren. Beim Sweep 2015 trat insbesondere zu Tage, dass Informationen über den Gesamtpreis und zum Widerrufsrecht oft nur unzureichend dargestellt wurden. Auch die bewährte Button-Lösung, bei der die VerbraucherInnen noch einmal explizit auf den Kauf eines Produkts hingewiesen werden, bevor ein Vertrag zustande kommt, wurde nicht immer angeboten. Mit diesen Aktionen wollen wir Verstöße aufdecken, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären.''
Innerhalb von Deutschland wird der Sweep vom BMJV koordiniert. Das BMJV nahm dabei im Oktober 2015 zusammen mit dem vzbv und der Wettbewerbszentrale 32 von europaweit 743 geprüften Internetseiten ins Visier.
Ausgewählt wurden Internetseiten, die Kleidung und Schuhe oder (Design-)Möbel anbieten. Dabei wurden insbesondere mittelständische und große Unternehmen geprüft. Ziel war es, die Angebote insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit Regelungen zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zu prüfen. Die vom BMJV untersuchten Seiten betrafen Anbieter mit Sitz im EU-Ausland, während vzbv und Wettbewerbszentrale Internetseiten von deutschen Betreibern analysierten.
Das BMJV hat die zuständigen Behörden im jeweiligen EU-Mitgliedsland aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unverzüglich eine Einstellung der Verstöße zu bewirken. Einige Verfahren konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden. Die noch bestehenden Verstöße werden vom BMJV in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden mit Nachdruck weiter verfolgt.
Der sog. Sweep ist eine jährliche europaweite, von der Europäischen Kommission koordinierte Maßnahme des europäischen Behördennetzwerks zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation, CPC-Netzwerk), zu dem auch das BMJV gehört.
Das BMJV ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Deutschlands zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Zugleich ist es zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Verfolgung einer Vielzahl von Regelungen, z.B. zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie.
(Quelle: PM des BMJV)