Immobilienrecht Urteile 2019 |
14.02.2019
Seit dem 18. September 2018 kann Baukindergeld für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände beantragt werden. Gezahlt wird ein Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro pro Kind, verteilt auf 10 Jahre.
Baukindergeld gibt es für Familien mit Kindern und Alleinerziehende gleichermaßen. Voraussetzung für den Anspruch ist ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind und zusätzlich 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
Das Haushaltseinkommen ist das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft. Bei der Höhe des Einkommens wird der Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres berücksichtigt.
,Das bedeutet, dass für einen Antrag in Jahr 2019 der Durchschnitt der Jahre 2016 und 2017 betrachtet wird. Der Antrag wird bei der KfW gestellt.