Verkehrsrecht Urteile 2013 |
14.01.2013
Das neue Jahr bringt einige Änderungen beim Führerschein: So ersetzt ein europaweit gültiger Führerschein das bisherige Nebeneinander von mehr als 110 verschiedenen Führerscheinen. Wer seine Fahrprüfung nach dem 19. Januar 2013 ablegt oder seinen Führerschein verliert, bekommt den neuen Schein.
Außerdem sind die neuen Führerscheindokumente - anders als bislang - nicht mehr unbefristet gültig. Sie müssen nach fünfzehn Jahren erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber erhalten. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bleiben bis 2033 gültig. Danach muss man sie neu beantragen.
Außerdem ist die Führerscheinklasse A1 nicht mehr auf eine Spitzengeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern beschränkt. Mit der neuen Klasse A2 darf man bis zu 48 PS starke Zweiräder fahren. Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge, die bis zu 45 Stundenkilometer schnell sind, werden in der neuen Klasse AM zusammengefasst.
Und für Auto-Anhänger gilt: Ab 2013 darf man mit der Klasse B alle Auto-Anhänger-Kombinationen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen. In der Klasse BE ist das Gewicht des Anhängers auf 3,5 Tonnen begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen gilt die C1E-Fahrerlaubnis.
(Quelle: PM der Bundesregierung)