Verkehrsrecht Urteile 2013 |
21.05.2013
Ab dem 1. November 2013 können Fluggäste ihre Ansprüche gegen die Airline wegen Verspätung, Annullierung oder Gepäckschäden mit Hilfe einer Schlichtungsstelle durchsetzen. Dann tritt das sog. Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr in Kraft, das der Bundesrat am 3. Mai 2013 beschlossen hat.
Nach der Neuregelung können Fluggäste künftig mit Zahlungsansprüchen bis zu 5.000 Euro an die Schlichtungsstellen herantreten, die sich um eine einvernehmliche Streitbeilegung mit der Fluggesellschaft bemüht. Das Verfahren soll für den Fluggast kostenlos sein. Eine Ausnahme gilt lediglich für Missbrauchsfälle.
Die Teilnahme an der Schlichtung ist für die Fluggesellschaften zunächst freiwillig. Dementsprechend werden auch die Schlichtungsstellen privatrechtlich, d. h. durch die Fluggesellschaften organisiert. Airlines, die sich nicht freiwillig an der privaten Schlichtung beteiligen, müssen sich einer behördlichen Schlichtung unterwerfen, die beim Bundesamt für Justiz angesiedelt ist.