08.05.2014
Am 1. Mai 2014 trat die Neuregelung des Punktesystems in Kraft. Das neue ''Fahreignungsregister'' löst das alte ''Verkehrszentralregister'' ab.
Es werden im Wesentlichen nur noch Verstöße mit Punkten bewertet, die die Verkehrssicherheit gefährden, (z. B. Handyverstöße, Geschwindigkeitsverstöße, bestimmte Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften). Außerdem erhalten Personen Punkte, die Feuerwehrzufahrten zuparken oder Unfallflucht begehen. Andere Verstöße werden hingegen nicht mehr erfasst (z. B. unerlaubtes Einfahren in die Umweltzone). Sie werden zum 1. Mai 2014 aus dem Registerbestand gelöscht. Eine Auswertung des digitalen Bestandes des bisherigen Registers mit Blick auf Ordnungswidrigkeiten ergab: nach Umstellung des Systems werden rund 386.000 Eintragungen bzw. rund 141.000 Personen ganz aus dem Register entfernt - weil diese Verstöße nicht verkehrsrelevant sind.
Feste Tilgungsfristen: Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung entfällt. Ein neuer Eintrag verlängert nun nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge.
Nur noch 3 Punktekategorien statt bisher 7 Kategorien
Drei Maßnahmenstufen:
Erfassung im Register "Vormerkung" (bis zu 3 Punkten).
- 1. ''Ermahnung'' (4-5 Punkte),
- 2. ''Verwarnung'' (6-7 Punkte),
- 3. ''Entziehung der Fahrerlaubnis'' (ab 8 Punkten).
Freiwilliges Fahreignungsseminar: Das neue Fahreignungsseminar kombiniert verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente. Das neue Fahreignungsseminar soll den Teilnehmern helfen, sicherheitsrelevante Fehler in ihrem Verkehrs- und Fahrverhalten zu erkennen und abzubauen. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird fünf Jahre lang erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Danach wird der Gesetzgeber über das weitere Vorgehen neu entscheiden.
Regelung zum Punkteabbau: Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren. Auf der Stufe ''Verwarnung'' (6-7 Punkte) kann kein Punkt mehr abgebaut werden.
Weitere Regelungen: Punkteeintrag erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro). Damit weiterhin die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße im Fahreignungsregister erfasst werden können, werden einige Bußgeldregelsätze (z. B. für Handyverstöße), die derzeit unterhalb von 60 Euro liegen, angehoben. Zum Teil erfolgt daneben auch eine Anhebung von Regelsätzen für einige nicht-verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, die nicht mehr mit Punkten bewertet werden (z. B. Fahren in Umweltzonen ohne Plakette).
Zum Stichtag 1. Mai 2014 werden alle Einträge im Fahreignungsregister mit mindestens einem Punkt weitestgehend automatisiert umgestellt. Künftig soll auch eine Online-Abfrage des eigenen Punktestands möglich sein.
(Quelle: PM des Bundesverkehrsministeriums)
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