Verkehrsrecht Urteile 2017 |
23.01.2017
Die Bundesregierung hat am 21. Dezember 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. Dieser Entwurf ermöglicht es Gerichten, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen.
Der Gesetzentwurf enthält weiterhin die verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit, die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe sowie eine Erweiterung bestimmter Straftatbestände im Bundesnaturschutzgesetz.
(Quelle: PM der Bundesregierung)