Familienrecht Urteile 2012 |
23.07.2012
Die achtjährige Tochter einer deutsch-amerikanischen Staatsangehörigen und eines Amerikaners muss sofort in die USA zurückgebracht werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle mit Beschluss vom 21. Mai 2012 (Az.: 18 UF 171/11). Danach ist die Mutter nicht berechtigt, das Kind in Deutschland gegen den Willen des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zurückzuhalten.
Die Familie hatte bis zum Sommer 2010 gemeinsam in den USA gelebt. Nach einer Urlaubsreise von Mutter und Tochter weigerte sich die Mutter, mit dem Kind in die USA zurückzukehren. Der Vater leitete daraufhin in Deutschland ein Gerichtsverfahren ein, in dem die Mutter sich verpflichtete, ihre Tochter spätestens zu Beginn des Jahres 2012 in die USA zurückzubringen. Daran hielt sie sich aber nicht.
Das OLG ordnete jetzt die sofortige Rückführung der Tochter an. Es berief sich dabei auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ). Das gilt u. a. für die grenzüberschreitende Kindesentziehung zwischen den USA und Deutschland, aber auch im Verhältnis zu 85 weiteren Staaten. Das HKÜ sieht vor, dass das Gericht die Rückführung des Kindes anzuordnen hat, wenn das Kind unter Verletzung des Sorgerechts eines Elternteils widerrechtlich in einem Staat zurückgehalten wird.
Das war nach dem Beschluss des OLG der Fall. Das Argument der Mutter, ihre Tochter habe sich während des fast zweijährigen Aufenthalts in Deutschland an die Umgebung gewöhnt, zählte dabei für die Richter nicht. Denn, so argumentierten sie, das sei typische Folge der von dem entführenden Elternteil einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage. Darauf könne sich der Entführende aber nicht berufen, weil sie allein durch sein Handeln hervorgerufen würde. Auch die Trennung von der Mutter sprach für das OLG nicht gegen eine Rückführung. Es stehe der Mutter frei, ebenfalls in die USA zurückzukehren.
(Quelle: PM des OLG)