15.10.2012
Die Menschen hierzulande werden immer älter. Dadurch steigt aber auch die Zahl derjenigen, die im Alter pflegebedürftig werden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Das System der Pflegeversicherung dem steigenden Pflegebedarf anzupassen, ist Ziel des ''Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung'' (PNG), das am 21. September 2012 den Bundesrat passiert hat. Kernpunkt der Reform: Die Verbesserung der Situation demenzkranker Menschen, die bisher oftmals keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben. Erfahren Sie hier, was sich mit der Neuregelung ändert:
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Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird ausgebaut. Ambulante Pflegedienste sollen in Zukunft nicht nur - wie bislang - Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung anbieten, sondern auch Betreuungsleistungen. Außerdem erhalten Demenzkranke, die in keine Pflegestufe eingeordnet sind (Pflegestufe 0), erstmals ein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen - und zwar 120 Euro Pflegegeld oder bis zu 225 Euro Sachleistungen. Entsprechend werden die Sätze in den Pflegestufen 1 und 2 angehoben: In der Pflegestufe 1 werden 305 Euro Pflegegeld oder bis zu 665 Euro für Pflegesachleistungen gezahlt. In der Pflegestufe 2 sind es 525 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.250 Euro für Pflegesachleistungen. Daneben können Pflegebedürftige zwischen der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen oder einem Zeitvolumen für die Pflege - das z. B. für Spaziergänge genutzt werden kann - frei wählen.
- Pflegende Angehörige erhalten mehr Unterstützung. Sie sollen einfacher eine Auszeit von der anstrengenden Pflege nehmen können. Dazu wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt, wenn der gepflegte Angehörige für kurze Zeit in anderweitige Pflege gegeben wird. Ferner werden Zeiten, in denen ein Angehöriger gepflegt wurde, bei der Rentenversicherung berücksichtigt. Voraussetzung: Die Pflegezeit beträgt mindestens 14 Stunden pro Woche. Außerdem werden von der Pflegeversicherung 10 Cent pro Versichertem und Jahr für Selbsthilfegruppen zur Verfügung bereitgestellt.
- Das Gesetz fördert außerdem neue Wohnformen, die zwischen ambulanter und stationärer Betreuung angesiedelt sind. Solche Wohngruppen erhalten einen zusätzlichen Betrag von 200 Euro pro Bewohner - z. B. für eine Pflegekraft. Darüber hinaus gibt es ein zeitlich befristetes Programm zur Gründung entsprechender Wohngruppen. Daraus soll jeder Bewohner 2.500 Euro erhalten, die für einen notwendigen Umbau der Wohnung eingesetzt werden sollen. Pro Wohngruppe gibt es einen Maximalbetrag von 10.000 Euro.
- Der Medizinische Dienst wird durch das PNG verpflichtet, verbindliche Servicegrundsätze zu erlassen, die einen respektvollen Umgang mit den Betroffenen sicherstellen sollen. Antragsteller müssen ferner darauf hingewiesen werden, dass sie einen Anspruch auf Zusendung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes haben.
- Zur Finanzierung der Maßnahmen wird der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,1 % ab dem 1. Januar 2013 erhöht. Gleichzeitig wird der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung erstmalig vom Staat gefördert - mit einer Zulage von 60 Euro pro Jahr für eine Versicherung mit einem jährlichen Mindestbeitrag von 120 Euro. Die Versicherungen dürfen die Antragsteller weder wegen eventueller gesundheitlicher Risiken ablehnen noch Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbaren.