10.12.2012
Ab dem 1. Januar 2013 dürfen Unterhaltspflichtige mehr von ihrem Geld für den eigenen Bedarf behalten. Dann tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben und stellt Unterhaltsleitlinien auf, die zwar keine Gesetzeskraft haben, aber in der Praxis von den Gerichten regelmäßig verwendet werden.
Grund für die Anpassung des Selbstbehalts sind die ebenfalls zum 1. Januar 2013 ansteigenden Hartz IV-Sätze. Folgende Änderungen gelten ab 2013:
- Die neue Tabelle erhöht den sog. notwendigen Selbstbehalt von Erwerbstätigen, die Kindern bis zum 21. Lebensjahr Unterhalt zahlen müssen, von derzeit 950 Euro auf 1.000 Euro. Ist der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig, stehen ihm ab dem kommenden Jahr 800 Euro statt bislang 770 Euro zu.
- Eltern von unterhaltsberechtigten volljährigen Kindern, die nicht mehr zur Schule gehen, dürfen jetzt 1.200 Euro behalten. Bislang standen ihnen nur 1.150 Euro zu.
- Der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten oder der Mutter bzw. dem Vater eines nichtehelichen Kindes steigt von 1.050 Euro auf 1.100 Euro.
- Und Kinder, die ihren Eltern unterhaltspflichtig sind, können ab 2013 1.600 Euro von ihrem Einkommen behalten, während es derzeit nur 1.500 Euro sind.
Bei den Unterhaltssätzen der Kinder ändert sich dagegen in 2013 nichts. Grund: Deren Unterhalt orientiert sich am steuerlichen Kinderfreibetrag. Der aber bleibt im kommenden Jahr unverändert.