Familienrecht Urteile 2014 |
20.06.2014
Das Bundeskabinett hat am 4. Juni 2014 das Gesetz zur Einführung eines ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit beschlossen. Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes Teilzeit, können sie künftig länger Elterngeld beziehen.
Neben dem Elterngeld wird mit dem Gesetz auch die Elternzeit flexibler. Die größere Flexibilität soll es Eltern besser ermöglichen, Auszeiten für ihr Kind und die Familie zu nehmen - und dann leichter beruflich wieder einzusteigen. Diese Neuregelungen sollen zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.
Das bisherige Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern die in Teilzeit arbeiten möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Damit lohne sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen.
Auch die Elternzeit wird flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers wird dafür nicht mehr notwendig sein.
Für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten wird das Gesetz klargestellt. Es gelten wieder die Regelungen, die ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert waren. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch und erhalten wie bisher den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Diese Regelung soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes über 1.000 Euro, werden 65 bzw. 67 Prozent als Elterngeld gezahlt. Lag das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, ist das Elterngeld prozentual höher.
(Quelle: PM des Bundesfamilienministeriums)