Familienrecht Urteile 2018 |
06.09.2018
Bürger sollen künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können. Das sieht ein Gesetz vor, das am 1. November 2018 in Kraft tritt
Wie die Bundesregierung ausführt, wollen zunehmend Bürger ihren im Alltag gebräuchlichen Vornamen in Reisedokumente und andere behördliche Unterlagen übernehmen. Dies könne sich als problematisch erweisen, wenn dieser Vorname nicht der erste im Geburtseintrag angegebene Vorname ist.
Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Dritte wie etwa Banken, Versicherungen oder Fluggesellschaften anstelle des gebräuchlichen Namens den in der Vornamensreihenfolge des Ausweisdokumentes stehenden ersten, allerdings im täglichen Leben ungebräuchlichen Vornamen verwenden.
Das gilt allerdings nur, wenn die Eltern den Doppelnamen nicht mit Bindestrich geschrieben haben: Heinz-Ferdinand bleibt Heinz-Ferdinand. Ebenfalls nicht ändern kann man die Schreibweise, auch neue Vornamen hinzufügen oder ungeliebte weglassen geht nicht.