Top Thema | Gesetz gegen Abmahnmissbrauch |
Internethändler werden geschützt
Das neue Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wird das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in vielen Bereichen abändern. Insbesondere haben Mitbewerber künftig keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Abmahnkosten bei "geringfügigen" Verstößen. Das Gesetz muss nur noch im Bundesgesetzblatt verabschiedet werden, damit es in Kraft tritt. Die ursprüngliche Intention bei der Schaffung des Instruments der Abmahnungen war tatsächlich eine Kostenersparnis. Um die Einhaltung der marktrechtlichen Spielregeln ohne Einschaltung der Gerichte zu gewährleisten, sollten sich die Marktteilnehmer selbst kontrollieren. Mit den außergerichtlichen Instrumenten Abmahnung und Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe sollten Unternehmen vor hohen Gerichtskosten geschützt werden. Das funktioniert im stationären Handel, im E-Commerce sind die Abmahnungen und damit die Kosten aber aus dem Ruder gelaufen.
E-Commerce: ein Dschungel aus Informationspflichten
Bei Ladengeschäften kommt es z.B. selten vor, dass ein Händler wegen einer falschen oder fehlenden Preisauszeichnung im Schaufenster von einem Verein wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt wird. Im Onlinehandel und insbesondere auf eBay kommen diese Abmahnungen hingegen alltäglich vor. Der Grund dafür ist naheliegend: Verstöße können ohne großen Aufwand im Internet gefunden und dokumentiert werden. Niemand muss erst zu einem Schaufenster fahren, um dort den Fehler beweisfest zu fotografieren. Und mit dem Wachstum des E-Commerce sind auch die gesetzlichen Informations- und Kennzeichnungspflichten gewachsen und alle Pflichten sind bislang grundsätzlich gleich wichtig. Einige Gerichte versuchten in der Vergangenheit bereits, einen Abmahnmissbrauch dadurch zu begegnen, dass sie einige Pflichtverstöße zu Bagatellen erklärten. Nun hat sich der Gesetzgeber der Sache angenommen, um mit fairen Spielregeln den Markt wieder zu beruhigen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Übersicht aktueller Abmahngründe
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