Top Thema | Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) |
Die Krankenkassen u. a. werden ab dem 1. Januar 2021 die elektronische Patientenakte (ePA) in mehreren Schritten zur Verfügung stellen. Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre ePA befüllt. Ab 2022 sollen dort auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden. Neben der ePA sind aber noch weitere Digitalisierungsmaßnahmen vorgesehen.
Die Regelungen im Detail:
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