Top Thema | Reform im Wohnungseigentumsrecht |
Die vollständige Gesetzesbezeichnung beinhaltet auch die Schwerpunkte dieser Reform: "Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften". Der Gesetzgeber möchte also gleichzeitig die Elektromobilität fördern und zwar durch einen Rechtsanspruch des Eigentümers auf Gestattung des Einbaus einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug.
Wohnungseigentum: ein alltäglicher Fall, aber eine rechtliche Besonderheit
Dass es in Deutschland neben Hauseigentümern auch viele Wohnungseigentümer gibt ist dem 1951 in Kraft getretenen Wohnungseigentumsgesetz zu verdanken. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt nämlich kein selbstständiges Eigentum an bloßen Gebäudeteilen. Nach dem BGB gehören alle auf einem Grundstück errichteten Gebäude dem Grundstückseigentümer. Da sich aber nicht jeder ein Grundstück leisten konnte bzw. kann, wurde das Wohnungseigentumsgesetz verabschiedet, um zumindest den Erwerb eines Teil-Eigenheims zu ermöglichen. Dies führte aber auch zu zahlreichen Besonderheiten und Konfliktpotentialen: neben dem Wohnungseigentümer gibt es die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Verwalter, neben dem Alleineigentum (Sondereigentum) gibt es das Gemeinschaftseigentum etc. In diesem Spannungsverhältnis hat sich in den letzten Jahren durch Gerichtsurteile ein "Sonderrecht" herausgebildet. Durch die Reform möchte man einige Streitfelder entschärfen, Beschlussfassungen beschleunigen und damit auch die Modernisierung von Wohnanlagen (Stichwort: mehr Klimaschutz) vorantreiben.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Gestattung von angemessenen baulichen Veränderungen, die folgenden Zwecken dienen:
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