Arbeitszeugnis - Unterschrift |
Das Arbeitszeugnis bedarf der Unterschrift des Arbeitgebers, wobei nicht erforderlich ist, dass die Geschäftsleitung selbst unterschreibt, sondern es ausreicht, wenn ein unternehmensangehöriger Vertreter als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers das Zeugnis unterschreibt. Der Unterzeichner muss in der Unternehmenshierarchie höher stehen als der Empfänger des Zeugnisses und er muss ihm gegenüber weisungsbefugt sein.
Somit muss z. B. bei einem leitenden Angestellten, der dem Vorstand unmittelbar unterstellt war, das Zeugnis vom Vorstandsvorsitzenden persönlich unterzeichnet werden. Die Unterschrift muss eigenhändig handschriftlich geleistet werden. Das Abzeichnen mit einer Paraphe reicht ebenso wenig aus wie eine kopierte oder elektronisch erzeugte Unterschrift.
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