Zwischenzeugnis - Anspruch, Form und Inhalt |
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer lediglich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Aus der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht des Arbeitsgebers wird jedoch ein Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zwischenzeugnis hergeleitet, falls ein berechtigter Grund besteht (z. B. zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten).
Hinsichtlich der Form und des Inhalts gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für das Endzeugnis. Genauso wie das Endzeugnis kann auch das Zwischenzeugnis vom Arbeitnehmer als einfaches oder als qualifiziertes Zeugnis verlangt werden.
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