Gemeinschaftliches TestamentUnser Assistent leitet Sie wie ein Anwalt fachkundig mit präzisen Fragen und Erläuterungen Schritt für Schritt zur gewünschten Vorlage: Ein wasserdichtes gemeinschaftliches Testament für Ehegatten oder Lebenspartner.
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Bei der Regelung des eigenen Nachlasses sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Als Ehegatten haben Sie nicht nur die Möglichkeit getrennt voneinander zu testieren, sondern Sie können ein "gemeinschaftliches Testament" erstellen. Aber auch als eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) können Sie diese Möglichkeit einer gemeinsamen Verfügung von Todes wegen nutzen.
Neben der Anordnung in Form des "Berliner Testaments", können Sie auch Ihren "Digitalen Nachlass" regeln und anordnen, was mit Ihren digitalen Benutzerkonten, nach Eintritt des Erbfalls passieren soll.
Die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) bestimmt, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist. Um die Anwendung ausländischen Erbrechts auszuschließen, können Sie bereits jetzt eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts treffen.
Hinweis: Eine wirksame Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts ist im Rahmen dieses Testaments möglich, wenn beide Erblasser im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind.
Wichtiger Hinweis zur Form Ihres Testaments:
Das gemeinschaftliche Testament muss, um gültig zu sein, wie folgt errichtet werden:
1. Das Testament wird handschriftlich von einem Ehegatten/Lebenspartner niedergeschrieben und von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben oder
2. Das Testament wird mithilfe eines Notars errichtet.
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