Kindernamen - Ehename als Geburtsname |
Haben die Eheleute einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, erhalten die Kinder den Ehenamen als ihren Geburtsnamen (Kindernamen). Wenn kein Ehename bestimmt wurde oder die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, kann entweder der Nachname des Vaters oder der Mutter als Nachname des Kindes ausgewählt werden.
Diese Namesauswahl gilt dann auch für die weiteren Kinder. Es ist also nicht möglich - im Sinne einer gerechten Verteilung - das erste Kind den Namen des Vaters und das zweite Kind den Namen der Mutter zu geben.
Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
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