Schwerbehindertenausweis - Grad der Behinderung |
In erster Linie dient der Schwerbehindertenausweis dem Nachweis einer Schwerbehinderung beispielsweise Behörden oder dem Arbeitgeber gegenüber. Wie der Name schon sagt, wird der Ausweis nur bei einer Schwerbehinderung erteilt.
Schwerbehindert im rechtlichen Sinne ist man ab einem Grad der Behinderung von 50. Zudem muss man seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich zumindest gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Den Ausweis erhält man dann jedoch nicht automatisch, sondern muss ihn zunächst beim zuständigen Versorgungsamt beantragen.
Der Antrag kann formlos oder mit Hilfe von Formularen, die über die Versorgungsämter zu beziehen sind, gestellt werden. Ratsam ist es zudem, gleich mit Antragsstellung ärztliche Bescheinigungen über die jeweiligen Behinderungen einzureichen.
Durch das Versorgungsamt wird dann der Grad der Behinderung ermittelt und bei einer festgestellten Schwerbehinderung im Ausweis eingetragen. Zusätzlich können im Schwerbehindertenausweis bestimmte Merkzeichen eingetragen werden, so etwa ein ''G'' für eine erhebliche Gehbehinderung, ein ''BL'' für Blindheit oder ein ''H'' für Hilflosigkeit.
Rechtsgrundlage:
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwAwV)
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