Selbstbehalt - Mindestselbstbehalt beim Elternunterhalt |
Der Elternunterhalt ist ein relativ schwach ausgeprägter Unterhaltsanspruch. Der Unterhaltspflichtige soll dabei nicht mehr als nötig in seiner individuellen Lebensstellung beeinträchtigt werden. Grundsätzlich ist das Kind zum Elternunterhalt verpflichtet, das mindestens über ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro Brutto verfügt.
Liegt das Jahreseinkommen unter diesem Betrag, besteht keine Unterhaltspflicht, um ihm einen Mindestselbstbehalt zuzubilligen. Zum Einkommen zählen nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Rechtsgrundlagen:
§§ 94 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
§ 16 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV)
Aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Link auf externe Website)
Jetzt informieren & buchen › |